Infos zur Beitragseinreichung
für die 28. DeGEval-Jahrestagung 2025 an der Universität des Saarlandes
Einreichungsprozess
- Einreichungsphase: 11. November 2024 bis 3. März 2025
- Bitte reichen Sie Ihr Abstract mit max. 2.500 Zeichen inklusive Leerzeichen (für komplette Sessions mit max. 5.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) über unser Konferenzverwaltungssystem ein und beachten bitte die dort angeführten Hinweise zur Einreichung.
- Bitte informieren Sie sich im Call zur Jahrestagung zunächst über die verschiedenen Beitragstypen und welche Angaben bei der Einreichung erforderlich sind.
- Informieren Sie sich am besten frühzeitig über die neben dem Abstract erforderlichen Angaben (z. B. Schlagwortkatalog), indem Sie im Konferenzverwaltungssystem probeweise einen Einreichungsprozess starten. Sie können diesen problemlos abbrechen, ohne die Einreichung zu finalisieren.
Begutachtungsprozess
Alle Beiträge werden in einem anonymen Review-Verfahren von mindestens zwei Gutachter:innen begutachtet.
- Wenn Sie bei der Einreichung Ihren Beitrag mit einem Schlagwort markieren, das das Kürzel „(AK)“ enthält, wird mindestens eines der beiden Gutachten von Seiten des entsprechenden DeGEval-Arbeitskreises angefertigt, wodurch die handlungsfeldspezifische Fachlichkeit der Gutachten gewährleistet wird.
- Je mindestens ein Gutachten stammt aus dem Kreis des Programmkomitees.
- Benachrichtigung über die Annahme Ihres Abstracts erhalten Sie bis zum 2. Juni 2025.
- Dabei erhalten Sie die Bewertungen der unten genannten Kriterien sowie gegebenenfalls offen formulierte Rückmeldungen in anonymisierter Form.
Begutachtungskriterien
Alle Beiträge werden in einem anonymen Review-Verfahren begutachtet. Folgende Kriterien werden beim Entscheid über Einreichungen u. a. herangezogen:
- Inhaltliche und methodische Qualität
- Nachvollziehbarkeit des Abstracts (Problemstellung, Vorgehen, Hauptargumente, Evaluationsfokus, fachspezifische Aktualität)
- Innovationsgehalt
- Politikfeldübergreifende Perspektive
- Bezug zum Tagungsthema
Tipps und Hinweise für die Erstellung von Abstracts
Für jeden Beitrag muss ein Abstract mit max. 2.500 bzw. 5.000 (komplette Session) Zeichen inkl. Leerzeichen eingereicht werden. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen und eine Vereinheitlichung zu schaffen, sollte jedes Abstract wie folgt aufgebaut sein:
- Titel der Session/ des Beitrags
- ggf. gastgebender AK („Gastgeber:in: AK XY“)
- Moderation (Name und Institution)
- Übergreifende Problemstellung
- ggf. kurze Zusammenfassung der Einzelvorträge inkl. Nennung der jeweiligen Autor:innen mit Institution
- Schlagworte der Session / des Beitrags
Bitte fertigen Sie die Sessionbeschreibung in oben genannter Reihenfolge sowie in gendergerechter Sprache an.